Mehr Infos zu Abgasanlagen „mit EG-Zulassung“.

Verfasst von: Julien Dynaparts In: Technische Informationen Datum: Kommentar: 0 Aufrufe: 31319

Wir werden manchmal nach dem Unterschied zwischen einer Anlage mit EG-Zulassung und einer ohne gefragt. Hier geben wir Ihnen weitere Infos.

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Sie sollten wissen, dass wir zwei Arten von Abgasanlagen verkaufen: Abgasanlagen, bei denen ein Schalldämpfer entfällt oder die ein filterndes Bauteil (Abgasreinigung) verändern, und Anlagen mit der gleichen Anzahl an Schalldämpfern wie im Original oder mit einem wirksamen filternden Bauteil.

Die erste Kategorie von Abgasanlagen kann keine Zulassung erhalten, weil die Bauweise zu stark von der Originalabgasanlage abweicht. Im zweiten Fall ist das bei bestimmten Produkten möglich.

Bei einigen, aber nicht bei allen. Und genau hier wird es kompliziert. Eine Zulassung zu erhalten ist nicht so einfach. Es reicht nicht, Bedingungen zu erfüllen und einem Lastenheft zu entsprechen. Eine Zulassung kostet Geld, und das Verfahren ist recht teuer und aufwendig. Die Hersteller von „Sport“-Teilen müssen deshalb ein unabhängiges Prüflabor beauftragen und bezahlen. Sie gehen daher kaum Risiken ein und reichen entweder gar nichts ein oder nur die Produkte, bei denen sie sicher sind, dass sie die Prüfungen bestehen.

Es gibt also nur sehr wenige Produkte mit Zulassung, wegen der Kosten dieses Verfahrens und der ungewissen Ergebnisse bei bestimmten Produkten. Noch schwieriger ist es übrigens bei Teilen, die die Abgasreinigung betreffen (Kat-Ersatzrohr, DPF-Ersatzrohr, Sportkatalysator). Fast alle werden abgelehnt.

Aber worin besteht der Unterschied zwischen einer Abgasanlage mit Zulassung und einer ohne?

Eine Abgasanlage ohne Zulassung ist im öffentlichen Straßenverkehr verboten. Sie kann die Hauptuntersuchung (CT) bestehen, wenn es sich um eine Cat-Back-Anlage oder einen Sportkatalysator handelt, wird sie aber nicht bestehen, wenn ein Kat-Ersatzrohr verbaut ist oder sie zu laut ist (dies liegt im Ermessen des Prüfers). In Frankreich wird bei der CT kein Zulassungsdokument für die von Ihnen verbauten Produkte verlangt, anders als zum Beispiel in Belgien.

Beachten Sie, dass das Fahren mit einer Sportabgasanlage ohne Zulassung im Straßenverkehr bei einer Kontrolle zu Problemen mit der Polizei führen kann (vor allem wegen der Lärmbelästigung durch bestimmte Anlagen). Das gilt auch bei einem Unfall mit Personenschaden: Die Versicherungen können Ihnen Schwierigkeiten machen. Bei Fahrzeugen, die noch unter Garantie stehen, ist das manchmal auch bei den Vertragshändlern der Fall.

Die Abgasanlage mit Zulassung ist leiser und bringt bei einem Tuning weniger Leistung, bereitet Ihnen aber keine Probleme dieser Art.

Achtung: Diese Hinweise geben ausschließlich unsere Einschätzung wieder. Wenn Sie mit einer Sportabgasanlage zur CT fahren und durchfallen, übernehmen wir dafür keine Verantwortung. Informieren Sie sich vor jedem Kauf unbedingt bei den zuständigen Stellen (Ihrer Prüfstelle, Ihrem Vertragshändler, Ihrer Versicherung usw.).

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